Hörscreening

Neugeborene haben ab dem 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Von 1000 Kindern kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Je länger der Hörverlust unentdeckt bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand - vor allem - in der Sprachentwicklung aufzuholen. Erkennt man die Hörstörung sehr früh, so kann man dem Kind heute durch moderne Hörgeräte-Technologie und frühe Förderung den Start ins Leben wesentlich erleichtern.

Folgende Hörtestverfahren kommen zur Anwendung: 

  • Otoakustische Emissionen (OAE)
  • Automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR)

Die Erstuntersuchung wird in der Regel in der Geburtsklinik durchgeführt. Bei Hausgeburten kann das Screening auch bei uns erfolgen. Bei auffälligen Ergebnissen in der Screening-Untersuchung sind Nachuntersuchungen erforderlich. 

Wir sind durch das Hörscreeningzentrum Nordrhein sowohl für das Hörscreening nach der Geburt als auch für die Nachuntersuchung der Stufe 1 zugelassen und führen regelmäßig diese Untersuchungen durch. 

Weitere Informationen zum Hörscreening finden Sie hier. Oder fragen Sie uns - wir helfen Ihnen gerne!

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